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Kündigungsschutz 

Nach einer Kündigung beginnen Fristen zu laufen, die besser einzuhalten sind, wenn Sie keine Einbußen erleiden möchten.

Schnelle arbeitsrechtliche Beratung ist dann ratsam. Wenn Sie zuviel Zeit verstreichen lassen, bringen Sie sich um nützliche Rechte. Profitieren Sie von der sachkundigen Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der Bonner ArbeitnehmerHilfe. Der sorgt für rechtzeitige und formgerechte Erledigung alles Notwendigen.


Wurde Ihnen gekündigt?

Wenn dem so ist, rufen Sie bitte umgehend bei der ArbeitnehmerHilfe Bonn an. Sie sichern sich auf diese Weise die bestmögliche Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 0228-76387610.

Ein aufs Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt der ArbeitnehmerHilfe Bonn überprüft dann umgehend Ihren Fall. Es erfolgt eine sofortige kostenlose Einschätzung Ihres Falles. Zusätzlich bekommen Sie Informationen über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Antworten auf Ihre Fragen.

Finden Sie mit unserem Anwalt heraus, ob die Kündigung fehlerhaft war. Wurde der Rechtsrahmen nicht eingehalten, ist Ihre Kündigung höchstwahrscheinlich unwirksam. Mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Bonn finden Sie das heraus.

Bei der Kündigung machen viele Arbeitgeber Fehler. Aus diesem und anderen Gründen sind Kündigungen anfechtbar. Sie können beim Arbeitsgericht Bonn auf auf Weiterbeschäftigung klagen. Bei der Güteverhandlung haben Sie, beste Aussichten auf eine überdurchschnittliche Abfindung. Arbeitgeber möchten sich in der Regel nicht die Blöße geben und Sie nach einer erfolglosen Kündigung weiterbeschäftigen.


Dreiwochenfrist muss beachtet werden!

Einem gekündigten Arbeitnehmer bleiben drei Wochen um beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist muss er einhalten, weil eine materielle Präklusion dies vorschreibt. Dabei handelt es sich um eine bindende Frist zum Einlegen von Rechtsmitteln. Nach Fristende ist in der Regel eine Klage unmöglich.


Kostenlose Beratung

Im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Beratung bekommen alle Arbeitnehmer aus Bonn und Umgebung ein Ersteinschätzung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Den Mitgliedern der ArbeitnehmerHilfe Bonn steht eine vollumfänglich Beratung und Betreuung, von der Fallanalys bis hin zur individuellen Prozessvorbereitung zu.

Gekündigte Arbeitnehmer können sofort Mitglied der ArbeitnehmerHilfe Bonn werden und erhalten damit eine Möglichkeit ihre Kündigung kostenlos überprüfen zu lassen. Mit einem Mitgliedsbeitrag von 40 Euro pro Kalenderjahr sind sie arbeitsrechtlich bestens gewappnet.


Terminvereinbarung

Droht Ihnen eine Kündigung? Rufen Sie am besten sofort bei uns an. Sie bekommen umgehend einen Termin mit einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht. Der prüft zunächst, ob es einen Kündigungsschutz für Sie gibt und somit einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Mit einer Kündigungsschutzklage üben Sie anschließend Druck auf Ihren Arbeitgeber aus. In der darauf folgenden Güteverhandlung haben Sie gute Chancen eine überdurchschnittliche Abfindung und ein ausgezeichnetes Arbeitszeugnis zu erlangen.

Bitte vereinbaren Sie bei einer Kündigung unverzüglich einen Termin mit einem Anwalt. Behalten Sie bitte die Dreiwochenfrist im Auge. Sie erreichen die ArbeitnehmerHilfe Bonn unter der Nummer 0228-76387610.




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0228-76387610

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0228-76387610

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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